Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung (Hotelaufnahmeverträge) sowie für alle in diesem Zusammenhang stehenden weiteren Leistungen des Hotels gegenüber dem Gast. Des Weiteren gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unabhängig davon ob der Gast Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Gastes, finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

II. Vertragsabschluss / Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Es steht dem Hotel frei, eine Buchung schriftlich zu bestätigen, außer in den Fällen, in denen der Gast Unternehmer bzw. Kaufmann (dann Abs. 2) ist sowie wenn der Gast die Verlängerung seines Aufenthaltes begehrt (dann III.9). Stornierungen und vergleichbare Erklärungen dagegen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
  2. Ist der Gast Unternehmer oder Kaufmann, ist für den Inhalt von Buchungen ausschließlich die schriftliche Buchungsbestätigung des Hotels maßgeblich, sofern der Gast nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an das Hotel ist auf jeden Fall dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie diesem nicht innerhalb fünf Tagen zugegangen ist.
  3. Bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) ist der Veranstalter verpflichtet, dem Hotel bis spätestens fünf Tage vor Ankunft eine Teilnehmerliste zukommen zu lassen. Erfolgt die Mitteilung der Teilnehmerliste nicht rechtzeitig, kann das Hotel keine vereinbarte Zimmerverteilung garantieren. Bitte beachten Sie zusätzlich die Anzahlung bei Anreisen ab 2 Zimmer-Einheiten!

 

III. Bereitstellung und Abreise

  1. Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
  2. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer bzw. Räumlichkeiten besteht nicht.
  3. Die Belegung der Zimmer mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  4. Der Gast ist verpflichtet, sich bei der Anreise auszuweisen und ggfs. den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.
  5. Das Hotel ist berechtigt im Falle des Vertragsschlusses eine entsprechende Sicherheitsleistung bzw. eine Vorauszahlung z.B. durch eine gültige Kreditkarte mit Deckungsrahmen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten des Aufenthalts oder durch Vorkasse, zu verlangen. Das Hotel ist berechtigt, die zur Garantie der Buchung angegebene Karte zu nutzen um den Übernachtungspreis zu reservieren. Dieses Recht besteht insbesondere dann, wenn der Gast vormals schon in Zahlungsverzug geraten ist oder bei Anreise nach Vertragsschluss die Leistungen bei dem Hotel erweitert.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.
  8. Die Abreise muss am Abreisetag spätestens bis 11.00 Uhr erfolgen; zu diesem Zeitraum müssen die Zimmer geräumt sein. Erfolgt die Räumung des Zimmers nicht bis 11.00 Uhr des Abreistages, so ist das Hotel berechtigt, bei einer Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Zimmerpreises dem Gast in Rechnung zu stellen. Bei einer Nutzung bis nach 18.00 Uhr kann das Hotel dem Gast mindestens 90 % des vollen Zimmerpreises berechnen.
  9. Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den im Hotelaufnahmevertrag vereinbarten Zeitpunkt hinaus ist nur nach vorheriger rechtzeitiger Absprache mit der Rezeption möglich. Diese Absprache soll mindestens vor Ablauf des Aufenthaltszeitraumes erfolgen und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Rezeption. Die schriftliche Bestätigung gilt als Vertragsverlängerung im Sinne des Hotelaufnahmevertrages. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht grundsätzlich nicht.
  10. Bei einer Reservierung von mindestens 2 Zimmer-Einheiten erbitten wir eine Vorauszahlung, diese kann individuell abgesprochen werden.

 

IV. Rücktritt des Gastes / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

       

Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich.

Für eine Stornierung von reservierten Zimmern und/oder Leistungen gelten die nachfolgend genannten Bedingungen. Die Zahlungsverpflichtung des Gastes beim Hotelaufnahmevertrag reduziert sich dabei nicht um die tatsächlich ersparten Aufwendungen des Hotels, sondern nach Maßgabe dieser Bedingungen. Auf Ziffer II Abs. 1. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verwiesen.

 

 

Stornierungen einer Reservierungseinheit (Zimmer) innerhalb 24 Stunden vor Anreise werden mit 100% des vollen Übernachtungspreises als Stornogebühr berechnet.

 

REGELUNG FÜR STORNOGEBÜHREN:
 

bis 4 Wochen vor Anreise ist die Stornierung kostenlos                                                       

ab 4 Wochen bis 3 Wochen vor Anreise beträgt die Stornogebühr -50%

ab 3 Wochen bis 2 Wochen vor Anreise beträgt die Stornogebühr -60%

innerhalb einer Woche vor Anreise beträgt die Stornogebühr -75%

ab 6 Tage vor der Anreise -80%

24 Stunden vor der Anreise - 100%

 

 

Eine teilweise Stornierung von reservierten Zimmern und/oder Leistungen ist grundsätzlich möglich, siehe oben genannte Stornogebühren. Diese gelten dann für die stornierten Zimmereinheiten oder Leistungen.

 

Das Hotel ist berechtigt, ohne Ankündigung bei dem Gast die hinterlegte Sicherheitsleistung, bei der zur Garantie angegeben Kreditkarte reservierten Betrag oder die geleistete Vorauszahlung zur Abdeckung der Stornogebühren zu nutzen.

 

Das Hotel verpflichtet sich, soweit möglich, die stornierten Zimmer anderweitig zu vergeben, um den Schaden zu minimieren. Das Hotel hat dann die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Gast bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass dem Hotel lediglich ein Schaden unterhalb der jeweiligen Stornogebühr entstanden ist.

 

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart  wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem, nicht vom Hotel zu vertretendem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen / -Schließungen oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  4. Zimmer / Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
  5. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaft-bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

6. Das Hotel setzt den Gast in diesem Fall von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.

 

VI. Preise / Zahlung / Leistungen / Aufrechnung / Abtretung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Verantwortung für Ausstattung der Zimmer und sonstigen Angaben über die Hotelleistung übernimmt das Hotel nur aufgrund der eigenen Beschreibung. Die Informationen zur Hotelleistung sowie Ausstattung der Zimmer ist der Hotelhomepage unter www.hotel-am-goetheberg.de bzw. dem Hotelprospekt zu entnehmen. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Hotelbeschreibungsangaben eines Dritten, auch wenn das Hotel damit geworben wird.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Qualität und Umfang der Leistung des Hotels, der Aufenthaltsdauer oder die Anzahl der Gäste ändert und das Hotel die Zustimmung erteilt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
  7. Die Rechnung des Gastes ist spätestens am Abreisetag fällig, diese kann vor Ort in Bar oder per EC-Karte (Bankkarte) beglichen werden.
  8. Es besteht die Möglichkeit, dass wir Ihnen eine Rechnung an Ihre Mail-Adresse senden und Sie diese im Anschluss an Ihren Aufenthalt an uns überweisen.

VII. Haftung des Hotels

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir –gleich aus welchem Rechtsgrund –bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  1. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzüglichen Einwand des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Erträgliche beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen im Sinne des §§ 701, 702 BGB, allerdings höchstens bis zu einer Höhe von € 3.500,00 sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,00.Beabsichtigt der Gast Geld, Wertpapiere oder andere Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von über € 800,00 sowie andere sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von über € 3.500,00 einzubringen, so ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel zu vereinbaren. Das Hotel übernimmt keine Haftung an Verlusten oder Beschädigungen der eingebrachten Gegenstände bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit des Gastes. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Gast es unterlässt sein Zimmer zu verschließen oder die Gegenstände in den Bereichen der Lobby oder des Speisesaals vergisst. Das Hotel empfiehlt auf private und wertvolle Gegenstände aufzupassen und diese in öffentlichen Bereichen nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Das Hotel bietet auch die Möglichkeit an, private Gegenstände des Gastes im Hoteltresor an der Rezeption aufbewahren. Das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  3. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschen, wenn der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sachen es unterlässt, unverzüglich dem Hotel Anzeige zu machen (§ 703 BGB).
  4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Verlegen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Verkehrsmittel und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.
  5. Das Hotel bemüht sich, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Eine Haftung des Hotels wegen der Folgen unterlassener Weckrufe ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt auch für den automatischen Wecker oder sonstige Weckeinrichtungen des Hotels.
  6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung von max. 2 Tagen.
  7. Das Hotel übernimmt grundsätzlich keine Haftung für verbliebene/vergessene Privatgegenstände des Gastes im Zimmer und in den öffentlichen Bereichen. Der Verlust ist vom Gast nach Erlangen der Kenntnis unverzüglich anzuzeigen. Falls das Hotel nicht zuzuordnende Gegenstände eines Gastes im Zimmer und in den öffentlichen Bereichen entdeckt/findet, werden diese bei der Sammelstelle gesammelt und maximal 2 Wochen aufbewahrt. Das Hotel ist nicht verpflichtet über diese Dauer hinaus die verbliebenen/vergessenen privaten Gegenstände des Gastes aufzubewahren. Danach hat das Hotel das Recht nicht als vermisst angezeigte Gegenstände zu vernichten.
  8. Schadstoffe und sonstige Problemstoffe werden auf Kosten des Gastes vernichtet. Der Versand der gemeldeten Gegenstände an den Gast ist grundsätzlich durch Vorkassenleistung der Versandkosten (einschließlich Verpackung und Transport zur Poststelle) möglich. Dabei ist eine gültige Postadresse des Gastes schriftlich an das Hotel mitzuteilen. Bei falsch angegebener Adresse vom Gast wird das Hotel den wiederholten Versand nicht veranlassen. Das Hotel übernimmt keine Haftung für den Versand.

 

VIII. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

  1. Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  2. Ist der Kunde Kaufmann ist Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher –auch internationaler –Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

 

IX. Allgemeines

Es ist verboten, eigene Heizelemente (z.B.: Wasserkocher, Bügeleisen, Heizlüfter etc.) im Hotel zu verwenden.

Rauchen in den Nichtraucherbereichen, Balkonen und Zimmern ist strengstens untersagt.

Bei widerrechtlichen Handlungen ist das Hotel berechtigt, die Kosten (für Reinigung, Lüftung, Nichtbelegung des Zimmers etc.) an den Gast weiter zu berechnen.

 

X. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle jeweils die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Gastes ersetzt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke in dem jeweiligen Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

XI. Datenschutz

Wir erheben im Rahmen der Abwicklung von Hotelaufnahmeverträgen Daten des Gastes. Wir beachten dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetz und Teledienstdatenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Gastes werden wir Bestands-und Nutzungsdaten des Gastes nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.

Bitte beachten Sie hierzu unsere Datenschutzverfassung.

 

Hotel am Goetheberg

Hauptstr. 18

56379 Obernhof an der Lahn  

www.hotel-am-goetheberg.de

 

Stand 25.05.2020

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Reservierung, Anfragen, Kontaktaufnahme:

 

Fon: (+49) 02604-9446646

hotelobernhof@hotmail.com

 

CHECK IN ab 15.00 bis 20.00 Uhr

 

Ristorante Faustino

 

Öffnungszeiten:

(Montag Ruhetag)

Dienstag bis Sonntag

ab 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Samstag zusätzlich

von 11:30 bis 14:00 Uhr

Sonn- und Feiertage zusätzlich

von 11:30 bis 15:00 Uhr

 

Fon: (+49) 02604-9513155

VinoVent-Obernhof

Aktuell richten sich die Öffnungszeiten nach dem Wetter und der Corona bedingten Auflagen. 

 

Anfragen, Kontaktaufnahme:

Tägl. 12.00 bis 18.00 Uhr

Fon: (+49) 0151-42310252

 

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